Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe nach BGV A1 individuell auf Ihr Unternehmen
abgestimmt
ermächtigte Stelle zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe. BG Kennziffer: 8.0496
...Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer in der Regel in Zeitabständen von 2 Jahren fortgebildet werden... ( BGV A1 §26 )
Die Notwendikeit zur Sicherstellung einer sachgerechten Ersten Hilfe im Betrieb
stellt wahrscheinlich niemand in Frage
Frühzeitig durchgeführte Erste Hilfe Maßnahmen nehmen oft
entscheidend Einfluß auf den Verlauf von Verletzungen, Erkrankungen und damit
auf die weitere Leistungsfähigkeit, Lebensqualität oder auch das Leben
des Betroffenen.
Individuelle Planung der betrieblichen Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe
schont Zeit- und Personalressourcen !
Daher möchten wir Sie von der Planung bis zur Durchführung der Kurse unterstützen.
So können alle Lehrgänge beispielsweise geteilt und außerhalb von Kernarbeitszeit stattfinden. Auf Wunsch führen wir die Aus- oder Fortbildung auch in Ihrem Unternehmen durch.
Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse trägt die Ausbildungskosten.
Verwaltungsbetrieb oder industrielle Werkhalle ?
So unterschiedlich wie der Arbeitsplatz sind auch die Bedingungen unter denen Erste Hilfe geleistet werden muß. Wir möchten Ihre betrieblichen Ersthelfer dort abholen, wo sie später auch Erste Hilfe leisten werden.
Dazu besuchen wir sie gern zu einem Vorgespräch und einer Betriebsbegehung mit Ihrem Sicherheitsingenieur und den Sicherheitsbeauftragten. Zielgruppenorientierte und interessante Lehrgangsgestaltung sind die Grundvorraussetzungen für einen guten Lernerfolg
Ein zuverlässiger und erfahrener Partner ...
... für die betriebliche Au- und Fortbildung in Erster Hilfe. Wir freuen uns darauf Sie und Ihr Unternehmen kennezulernen.


travity®